- strafunmündig
- straf|un|mün|dig 〈Adj.; Rechtsw.〉 noch nicht alt genug, um strafrechtlich verantwortlich zu sein; Ggs strafmündig
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Constitutio Criminalis Carolina — Illustration … Deutsch Wikipedia
Doli incapax — Als Doli incapax (lateinisch) wurde eine widerlegbare Vermutung zugunsten der Schuldunfähigkeit von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren im englischen Recht bezeichnet. Die Strafmündigkeit beginnt im englischen Jugendstrafrecht mit 10 Jahren. Jedoch … Deutsch Wikipedia
Jagdkarte — Jagdschein der Bundesrepublik Deutschland Der Jagdschein ist in der Bundesrepublik Deutschland die Urkunde, die ihrem Inhaber die Berechtigung zur Jagdausübung, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, gestattet. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Jagdschein — der Bundesrepublik Deutschland Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. In Österreich heißt dieses Dokument Jagdkarte, in der Schweiz Jagdpatent. Inhaltsverzeichnis … Deutsch Wikipedia
Jugendstrafverfahren — Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtlicher Abriss 2 Rechtslage… … Deutsch Wikipedia
Wahnsinnig verliebt — Filmdaten Deutscher Titel Wahnsinnig verliebt Originaltitel À la folie … pas du tout! … Deutsch Wikipedia
Jugendliche Verbrecher — Jugendliche Verbrecher, diejenigen Verbrecher, welche bei Begehung einer strafbaren Handlung das 12., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Während Kinder unter 12 Jahren überhaupt strafunmündig sind, können auch J. V. nach dem… … Kleines Konversations-Lexikon
Jugendstrafrecht (Deutschland) — Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtspolitische Erwägungen 2 Alters… … Deutsch Wikipedia
strafmündig — straf|mün|dig 〈Adj.; Rechtsw.〉 alt genug, um strafrechtlich verantwortlich zu sein; Ggs strafunmündig * * * straf|mün|dig <Adj.> (Rechtsspr.): alt genug, um für strafbare Handlungen belangt werden zu können. * * * straf|mün|dig <Adj.> … Universal-Lexikon
Strafmündigkeit — Straf|mün|dig|keit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Mindestalter für die strafrechtl. Verantwortlichkeit (14. Lebensjahr) * * * Straf|mün|dig|keit, die (Rechtsspr.): das Strafmündigsein. * * * Strafmündigkeit, die alters und geistesbedingte Fähigkeit,… … Universal-Lexikon